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Hilfethemen

HILFE - Ich verstehe das Erdbeerfeld nicht!
Direkte Artikel-Kaufangebote, oder Kaufpreisangebote an Verkäufer. (Handeln Sie wie auf einem Bazar!)

Für Anbieter und Kaufinteressierte welche gerne den Kaufpreis verhandeln möchten, bietet RoteErdbeere
auch die Option "Bazar".
Ein "individuelles Kaufangebot", also ein "Kaufpreis-Angebot" an einen Anbieter abgeben,
ist dann möglich, wenn der in seinem Angebot, unter Verkäufer-Information, den Hinweis "Individuelles Kaufangebot"
als Link aktiviert hat, dies im oberen Bereich der Auktion, hinter "Artikelmenge" und "Zustand des Artikels", mit einem

Link mit der Bezeichnung "Preisangebot machen!" klar erkennbar ist, und zusätzlich unter "Verkäufer-Informationen"
vor dem Link "Kaufpreis-Angebot abgeben", die kleine Hand mit dem Daumen nach oben, grün umrandet ist.
In diesem Falle können Sie Ihr persönliches Preisangebot, also den Preis, zu welchem Sie
diese
Auktion
direkt und sofort kaufen und beenden wollen, abgeben. Ihr Preisangebot ist 24 Stunden  gültig.
Preisangebote zu
Auktionen werden in Ihrem Account, in "Eigene Kauf-Preisangebote", oder "Käufer-
Preisangebote
" gespeichert und 15 Tage nach der Eintragung automatisch wieder gelöscht.

Sollte der Verkäufer Ihren Preisvorschlag akzeptieren, wird die Auktion mit Ihrem "Sofortkauf-Angebot" und
zu Ihren Gunsten beendet. Sie haben dann diese Auktion gewonnen und sind Käufer des Artikels zu dem von
Ihnen angebotenen Kaufpreis! Sollte der Verkäufer auf Ihr persönliches "Sofortkauf-Angebot" nicht eingehen
und Ihnen auch kein Gegenangebot zukommen lassen möchte, können Sie nach Ablauf der 24-Stunden-Frist
ein neues, vielleicht ein etwas höheres Kaufangebot, abgeben, um ihn von Ihrem Kaufinteresse zu überzeugen.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kaufangebot für den verhandelbaren Titel verbindlich ist und mit der Zustimmung
des Verkäufers ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Ihnen beiden mit der Zustimmung zustande kommt.

Wenn der Verkäufer mit Kaufpreis-Angeboten nicht einverstanden ist, so kann dieser das Angebot einfach
ablehnen, oder dem Käufer ein Gegen-Angebot machen, zu welchem er bereit ist den Artikel zu verkaufen.
Nun ist der interessierte Käufer gefordert die neue Preisvorstellung des Verkäufers anzunehmen, abzulehnen, oder
diesem wiederum ein neues Kaufpreis-Angebot zu unterbreiten. Sie können den Preis aushandeln, bis jeder
letztendlich damit zufrieden ist. Wichtig ist: Wenn Verkäufer oder Käufer dem jeweiligen Preisvorschlag des
Verhandlungspartners zustimmt, wird ein rechtsbindender Sofortkauf, gemäß anerkannter AGB, durchgeführt!