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Hilfethemen

HILFE - Ich verstehe das Erdbeerfeld nicht!
Kaufpreiszahlung erfolgt nicht? Erinnerungen und Mahnungen!

Es ist durchaus auch möglich, dass eine vereinbarte Kaufpreiszahlung nicht wie erwartet bei Ihnen eintrifft,
oder der Käufer dies versäumt, oder aus bestimmten Gründen wohl nicht veranlasst hat und Sie deswegen
auch die Auslieferung oder Absendung gekaufter Artikel nicht vornehmen möchten. Für solche Fälle können
Sie natürlich direkt aus der "Verkaufsabwicklung", nach einer fairen Wartezeit, die Kaufpreiszahlung bei dem
Käufer anmahnen. Unter "Optionen" finden Sie in blauer Schrift mit ablaufender Zeitdarstellung einen Link mit
der Bezeichnung "Zahlungserinnerung". Mit Klick senden Sie hier dem Käufer die erste Zahlungserinnerung!

Mit Klick auf diesen dann freigelegten Link "Zahlungserinnerung senden" kommt zunächst ein Fenster, wo Sie
noch einmal auf den Sinn der Absendung dieser "Zahlungserinnerung" an den Verkäufer hingewiesen werden.
Wenn Sie damit einverstanden sind und den Käufer jetzt schriftlich anmahnen möchten, klicken Sie auf "OK"!
Sollten Sie noch abwarten wollen, klicken Sie auf "Abbrechen", Absenden ist jedoch ab dann jederzeit möglich!

Hiermit haben Sie dann die 1. Zahlungserinnerung an den Käufer abgesendet. Verbunden mit der Erinnerung
zur Kaufpreiszahlung
, ist eine weitere faire Wartezeit bis zur nächsten Mahnstufe in blauer Schrift angezeigt!
Wenn diese Zahlungserinnerung fruchtlos erfolgen sollte, haben Sie über die Darstellung jeweils geänderter
Linkzeilen
, die Möglichkeit weitere Mahnstufen, bis hin zur "Faulen Beere", dem Käufer zukommen zu lassen!

Sollte es wirklich bei Kontaktaufnahmen oder einer Zahlungsverzögerung soweit kommen, dass Sie einem
Käufer die "Faule Beere" erteilen mussten, haben Sie die Möglichkeit, diese auch wieder zurückzunehmen!
Hierzu könnte es kommen, wenn Sie ein Käufer darum bittet, weil er das Versäumte nun nachholen möchte!
In dem Falle können Sie in Ihrer Verkaufsabwicklung per Mausklick die erteilte "Faule Beere" wieder löschen.
So wird die Mahnstufe vorerst um eins zurückgesetzt, kann aber jederzeit wieder von Ihnen aktiviert werden!